Die Vereinigten Turnvereine Ludwigshafen-Mundenheim 1883 e.V. regeln mit dieser Ehrungsordnung (gemäß §20 der Satzung) alle von ihr zu vergebenden Auszeichnungen. Darüber hinaus sind noch Ehrungen auf Verbands- und Bundesebene möglich; die Voraussetzungen dazu sind den entsprechenden Ehrungsordnungen zu entnehmen.
§ 1
Ehrungsrat
Den Ehrungsrat bilden:
der Geschäftsführende Vorstand,
der Ehrenvorsitzende (soweit vorhanden),
ein Vertreter aus jeder Abteilung
ein Beisitzer Ehrungsausschuss.
Der Ehrungsrat nimmt Ehrungsvorschläge von Vorstand, Vereinsmitgliedern oder Abteilungen entgegen, bereitet Antrag und Durchführung von Ehrungen vor.
§ 2
Ehrungsanlass
- Ehrung für langjährige Mitgliedschaft
- Ehrung für herausragende sportliche Erfolge
- Ehrung für besondere Verdienste um den Verein
§ 3
Ehrung für Vereinstreue
- Der Verein verleiht:
für 25jährige Vereinszugehörigkeit die silberne Ehrennadel
für 40jährige Vereinszugehörigkeit die goldene Ehrennadel
für 50jährige Vereinszugehörigkeit die Ehrenmitgliedschaft,
kann auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds vom Beitrag befreit werden.
- Ehrungen werden alle zwei Jahre durchgeführt.
- Die zu Ehrenden erhalten eine Urkunde.
§ 4
Ehrung für herausragende sportliche Leistungen
Auf Antrag der zuständigen Abteilungen schlägt der Ehrungsrat die Verleihung der entsprechenden Verdienstnadel vor.
§ 5
Ehrung für besondere Verdienste
- Für eine zu belobigende Leistung wird die bronzene Vereinsnadel verliehen.
- Für eine verdienstvolle Tätigkeit wird die silberne Vereinsnadel verliehen.
- Für hervorragende Verdienste um den Verein wird die goldene Vereinsnadel verliehen.
- Die Ehrenmitgliedschaft wird für außergewöhnliche Verdienste um den Verein, insbesondere für eine jahrzehntelange verantwortliche Mitarbeit, verliehen.
- Ehrungen können auch Nichtmitgliedern zuteilwerden.
- Für besondere Verdienste um den Verein als langjähriger Vorsitzender kann der Titel: "Ehrenvorsitzender" verliehen werden.
- Die zu Ehrenden erhalten eine Urkunde.
Die Ehrungen der Punkte 1 bis 3 werden vom Ehrungsrat vorgeschlagen, in Ausnahmefällen auch vom Geschäftsführenden Vorstand.
Die Ehrenmitgliedschaft sowie der Titel ”Ehrenvorsitzender” wird auf Vorschlag des Ehrungrates vom Gesamtvorstand zuerkannt.
§ 6
Änderungen der Ehrenordnung
Alle vom Ehrungsrat vorgeschlagenen Ehrungen werden vom Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen.
§ 7
Änderungen der Ehrungsordnung
Änderungen der Ehrungsordnung werden vom Gesamtvorstand mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen.
§ 8
Inkrafttreten
Diese Ehrungsordnung tritt gemäß Beschluss des Gesamtvorstandes vom 13.02.2020 in Kraft.
Ludwigshafen-Mundenheim, den 13. Februar 2020
Geschäftsführender Vorstand
Wolfgang Neßling Nick Sauer Matthias Fath
1. Vorsitzender 2. Vorsitzende 3. Vorsitzende