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Fast jeder kennt es: der Rücken tut weh, man geht zum Arzt, dann zur Physiotherapie.

Danach sind die Schmerzen rückläufig und es geht einem besser. So lange der Schmerz spürbar ist und noch kurze Zeit danach macht man fleißig seine Übungen. Doch nach und nach schläft das dann wieder ein.


Wer turnt schon gerne im Wohnzimmer alleine vor sich hin?

 

Da kommt Besuch, das Telefon klingelt, die WhatsApp-Gruppe erwartet eine sofortige Rückmeldung,  und eigentlich hat man ja auch noch soo viel zu erledigen...

Und dann kommen die Schmerzen wieder!


Zur dauerhaften Linderung von Rückenschmerzen bietet das Fit-In eine regelmäßige Wirbelsäulengymnastik an. Hier können Sie ungestört mit netten Leuten unter Anleitung eines Sportlehrers mit der Zusatzqualifikation 'Rückenschulkursleiter' trainieren. Die Gruppe ist nicht zu groß, so dass der Sporttherapeut Sie bei fehlerhaften Ausführungen sofort korrigieren kann.

In der Wirbelsäulengymnastik werden die bekannten Übungen als Training wiederholt und erweitert.


Ziel des Trainings ist eine deutlich spürbare Verbesserung 

  • des Kraft- und Ausdauerzustandes der Muskulatur
  • des muskulären Zusammenspiels / der Koordinationsfähigkeit
  • des muskulären Gleichgewichts
  • der Muskelspannung
  • der Gelenkbeweglichkeit 
  • der Körperwahrnehmung und der Entspannungsfähigkeit.

Mit der Zeit werden Sie feststellen, dass Sie sich in Ihrem Körper wohler fühlen und wieder Spaß an der Bewegung haben. Das führt zu einer Erhöhung der Lebensqualität und hilft Ihnen, Ihre Gesundheit zu erhalten. 

Die Wirbelsäulengymnastik wird kursweise angeboten. Ein Kurs umfasst 10 Trainingseinheiten. Nach jedem Kurs entscheiden Sie, ob Sie weitermachen oder pausieren wollen. Die Wirbelsäulengymnastik wird an verschiedenen Wochentagen und nach Möglichkeit fortlaufend angeboten. Die Teilnehmerzahl liegt bei 6 bis 10 Personen. 

Eine Kostenbeteiligung oder -erstattung durch die Krankenkassen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Wirbelsäulenkurse entsprechen den Handlungsrichtlinien der KddR (Konförderation der deutschen Rückenschulen) und somit dem § 20 SGB V der Krankenkassen im Bezug auf Erstattungsfähigkeit.