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Paragraph

Ein gemeinnütziger Verein braucht eine für alle Mitglieder verbindliche Satzung.

Sie legt den Namen und den Zweck des Vereins fest. Sie definiert die Aufgaben der Mitgliederversammlung und des Vorstandes und gewährleistet auf diese Weise, dass die Mittel des Vereins ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen. 

 

§  Satzung                           Stand:  März 2015

 

Ergänzend zur Satzung können bestimmte Teile des Vereinslebens in Vereinsordnungen festgelegt werden. Die lediglich vereinsintern geltenden Vereinsordnungen dienen dazu, allgemein gehaltene Satzungsregelungen zu spezifizieren und mit Leben zu füllen. Auch wenn sie rechtlich gesehen keine Relevanz haben, für die Mitglieder sind Vereinsordnungen genauso verbindlich wie die Satzung. Dabei dürfen sie der Satzung aber in keinem Fall widersprechen oder sie einschränken. 

§   Beitragsordnung             Stand:   1.01.2024

§  Geschäftsordnung          Stand: 10.12.2018

§  Finanzordnung                 Stand: 14.12.2020

§  Ehrenordnung                   Stand: 13.02.2020